AGB
KKM Media – Luca Koller & Anas Omar Ahmed Al-Kaisi GbR Marketing-, Social-Media- & Mediendienstleistungen (B2B)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen KKM Media – Luca Koller & Anas
Omar Ahmed Al-Kaisi GbR (nachfolgend „Agentur“) und Unternehmern im Sinne des §
14 BGB über Marketing-, Werbe-, Social-Media-, Content-, Foto-, Video- und
Mediendienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher
Zustimmung..
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind verbindlich.
Mit Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden kommt ein
rechtsverbindlicher Vertrag zustande.
Angebot, Leistungsbeschreibung und diese AGB bilden die vollständige
Vertragsgrundlage.
3. Leistungsumfang
Die Agentur erbringt die im Angebot definierten Leistungen.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden
gesondert berechnet.
Ein bestimmter wirtschaftlicher oder werblicher Erfolg (z. B. Reichweite, Leads,
Umsatz, Verkäufe, Conversion-Raten oder Rankings) wird nicht geschuldet.
4. Zusatzleistungen & Stundensatz
Zusätzlicher Aufwand, nachträgliche Änderungen oder Leistungen außerhalb des
vereinbarten Umfangs werden gesondert berechnet.
Es gilt ein Stundensatz von 80,00 € netto, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Korrekturschleifen
Sofern nicht anders vereinbart, sind maximal zwei Korrekturrunden pro
Inhalt/Projekt enthalten.
Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle erforderlichen:
• Inhalte
• Informationen
• Materialien
• Zugänge
• Freigaben
rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen entsprechend.
Hierdurch entstehender Mehraufwand wird zusätzlich berechnet.
Für bereitgestellte Inhalte haftet ausschließlich der Kunde.
Er stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei.
7. Preise, Zahlungsbedingungen & Vorauszahlungen
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Die Agentur ist berechtigt:
• Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen
• Leistungen erst nach Zahlungseingang zu beginnen
• bei Neukunden Vorkasse zu verlangen
8. Zahlungsverzug & Leistungsstopp
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, sämtliche Leistungen bis zum
vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen, ohne dass der Vergütungsanspruch
entfällt.
Es gelten Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288
BGB).
9. Vertragslaufzeit, Mindestlaufzeit & Vergütungspflicht
Die Mindestvertragslaufzeit entspricht der im Angebot vereinbarten Laufzeit.
Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende der
Vertragslaufzeit möglich.
Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch.
(Zahlungspflicht)
Eine vorzeitige Beendigung oder Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den
Kunden entbindet nicht von der vereinbarten Vergütungspflicht.
Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung bis zum Ende der
Vertragslaufzeit vollständig zu zahlen, auch wenn Leistungen nicht oder nur teilweise
genutzt werden.
Bereits begonnene oder beauftragte Leistungen sind in jedem Fall vollständig zu
vergüten.
10. Abnahme von Leistungen (Abnahmefiktion)
Gelieferte Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5
Werktagen schriftlich widerspricht.
Nach Abnahme gelten Leistungen als vertragsgemäß erbracht.
11. Fremd- und Werbekosten
Werbebudgets, Anzeigenkosten, Plattformgebühren, Lizenzen, Druckkosten oder
sonstige Fremdkosten sind nicht im Honorar enthalten und vom Kunden gesondert zu
tragen.
Eine Vorfinanzierung durch die Agentur erfolgt nicht.
12. Nutzungsrechte & Urheberrecht
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte bei der Agentur.
Nach Zahlung erhält der Kunde die für den Vertragszweck erforderlichen
Nutzungsrechte.
Die Agentur ist berechtigt, sämtliche erstellten Foto-, Video-, Audio- und
Medieninhalte zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für Eigenwerbung und
Referenzen zu verwenden.
Dies gilt auch für Aufnahmen Dritter, sofern entsprechende Einwilligungen vorliegen.
13. Referenzrecht
Die Agentur darf den Kunden, Projektnamen sowie Arbeitsergebnisse zu Marketing- und
Präsentationszwecken als Referenz nutzen.
14. Daten & Archivierung
Eine dauerhafte Archivierung von Projektdateien ist nicht geschuldet.
Daten können 30 Tage nach Projektabschluss gelöscht werden.
15. Termine, höhere Gewalt & Plattformabhängigkeit
Bei höherer Gewalt, Krankheit, technischen Störungen oder Ausfällen von Plattformen
(z. B. Instagram, Meta, TikTok, Google) verlängern sich Fristen angemessen.
Für Algorithmus bedingte Reichweitenänderungen oder Plattformänderungen wird
keine Haftung übernommen.
16. Wettbewerbsfreiheit
Die Agentur ist berechtigt, auch für andere Kunden derselben oder ähnlichen Branche
tätig zu sein, sofern keine schriftliche Exklusivvereinbarung besteht.
17. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
Die Agentur hat das Recht zur Nachbesserung.
18. Haftung
Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt
auf den vorhersehbaren Schaden.
Keine Haftung für:
• wirtschaftlichen Erfolg
• Werbeergebnisse
• Reichweiten
• Plattformänderungen
• Inhalte des Kunden
Die Haftung für Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Agentur.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
